Die Antwort der Gemeindeverwaltung: ...Die von GR-Mitglied Herbert Weidner vorgebrachten Informationen über mögliche Doppelberechnungen von Planungsleistungen.
Sind für bereits früher erbrachte Leistungen schon Zahlungen erfolgt? Der Grund [der Frage] ist nachvollziehbar und berechtigt: es soll sichergestellt werden, dass Doppelplanungen vermieden
werden und keine Doppelberechnungen erfolgen. Das ist im Interesse von uns allen.
Uns ist es wichtig, dass hierzu jegliche Zweifel schnellstens ausgeräumt werden. Die Bayerische Gemeindeordnung sieht hier aber kein Informationsrecht eines
einzelnen Gemeinderatsmitglieds vor. Im Zuge der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2020 wird dazu Bericht erstattet.
Auf Deutsch: Den Plan bekommt niemand zu sehen oder zu lesen, der Bürgermeister wird auszugsweise nur das berichten, was ihm wichtig erscheint. Eine Überprüfung seine Aussagen ist unerwünscht und ausgeschlossen. Die Gemeinderäte müssen (nicht nur diesmal) "blind" Entscheidungen treffen, deren Grundlagen ihnen vorenthalten werden. Nur unwissende Gemeinderäte sind gute GR und lassen sich gut lenken. Der Nachbarstaat Schweden zeigt, dass es auch anders gehen kann.