... auch in Glattbach! In der letzten GRS habe ich mich seeehr gewundert, weil der Bürgermeister forderte (TOP-7.2+3), dass beim Neubaus einer kleinen Doppelhaushälfte fünf Stellplätze für Autos nachgewiesen werden müssen. Dann wäre die gesamte Parkfläche für lackiertes Blech fast genauso groß wie die Grundfläche des Hauses. Eine unmögliche Relation! Das hat nun auch der Bürgermeister eingesehen und vorgeschlagen, dass wir diese reichlich überzogene Vorschrift ändern. Zukünftig wird gelten: Zwei Stellplätze für die Hauptwohnung und zusätzlich ein Stellplatz für Kleinwohnung. Keine Besucherstellplätze.
Ein weiterer Punkt stört mich in der bisherigen Verordnung: Viele Bürger haben vor ihren Garagen ausreichend Platz für ein zweites Auto. Da könnten gelegentliche Besucher ihr Auto parken, ohne andere zu stören. Niemand wird das eigene Auto benutzen, solange Gäste im Haus sind.
Nein, das ist unzulässig, hat Bürgermeister Baier bestimmt. Warum, weiß nur er. Er will, dass für die Autos der Besucher separate Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auch dann, wenn vor der Garage genügend Platz wäre. Lieber ein Stück Wiese mit Betonplatten zupflastern...
Bei der kommenden GRS werde ich beantragen, dass auch diese realitätsfremde Vorschrift eingestampft wird. Man muss doch nicht jeden Pups regulieren!
Neulich hat er selbst festgestellt: Man kann niemanden hindern, klüger zu werden. Stimmt.